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H1N1-Impfaktion (Stand 11.01.2010)

Medienmitteilung vom 24. November 2009 «Start A(H1N1)- Impfaktion für Gesamtbevölkerung und Betriebe: Durchführung der Impfung in Arztpraxen, Spitälern und Permanence»

H1N1-Impfaktion im Kanton Luzern:

Ausgangssituation: Die beiden Pharmafirmen GSK (Pandemrix®) und Novartis (Celtura® und Focetria®) haben Impfstoffe gegen Influenza A (H1N1) entwickelt, welche in klinischen Studien geprüft wurden. Pandemrix® und Focetria® wurden Ende Oktober für die Schweiz zugelassen, Celtura Mitte November

Celtura® wurde auf Zellkulturen produziert und ist somit bei Personen mit Eierallergie nicht kontraindiziert

Nachdem im Herbst 09 initial nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung stand, was eine strenge Kontingentierung seitens der Kantonsärztlichen Dienste notwendig machte, stehen Pandemrix und Celtura nun in genügender Menge für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung. Einzig Focetria liegt nur in einer beschränkten Anzahl vor und ist weiterhin für die unten erwähnten Bevölkerungsgruppen reserviert. Mit dem Rückgang der Pandemie A (H1N1) werden auch immer weniger Impfungen notwendig sein. Da aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Spätwinter/Frühling 2010 eine zweite Welle der Pandemie auftritt, bleibt der Impfstoff vorerst bei den Lieferanten auf Lager, damit er bei Bedarf später rasch wieder bestellt werden kann.

Anwendung der Impfstoffe bzw. Zielgruppe der H1N1-Impfung: Pandemrix und Celtura steht für die gesamte Bevölkerung in genügender Menge zur Verfügung. Eine Kontingentierung ist nicht mehr nötig. Focetria dagegen wird weiterhin nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Eine Kontingentierung ist weiterhin nötig.  Eine gleichzeitige Verabreichung anderer Impfungen, insbesondere der saisonalen Grippeimpfung, ist möglich, allerdings auf der anderen Körperseite.

Pandemrix®

  • ½ Dosis Pandemrix (0.25 ml) für immunkompetente Kinder im Alter von 6 - 35 Monaten

  • 1 Dosis Pandemrix® (0.5 ml) für immunkompetente Kinder und Erwachsene (ab 3 Jahren, nicht für Schwangere).

  • 1 Dose Pandemrix® (Abstand >= 3 Wochen) für Kinder und Erwachsene (ab 3 Jahren, nicht schwanger) mit chronischen Krankheiten, 2 Dosen bei beeinträchtigter Immunantwort

  • 2 x 0.25 ml bei immunsupprimierten Kindern im Alter von 6 - 35 Monate

  • Wöchnerinnen können mit Pandemrix® geimpft werden. In der Schwangerschaft ist der Impfstoff jedoch nicht zugelassen. Die Impfung  der Schwangeren efolgt mit Focetria®.

Focetria®
Aufgrund der Zulassungen sowie der beschränkten Verfügbarkeit von Focetria® ist dieser Impfstoff aktuell nur für  Kleinkinder unter 36 Monaten, immunsupprimierte Kinder und Schwangere bestimmt.

  • 1 Dosis Focetria® für schwangere Frauen (vorzugsweise ab dem 2. Trimenon

  • 2 Dosen Focetria® (Abstand >= 3 Wochen) für  Kinder ab 6 Monaten mit chronischen Krankheiten und beinträchtigter Immunantwort (i.m.)

  • 2 Dosen Focetria® (Abstand >= 3 Wochen) für Kinder von 6 bis 36 Monaten.

  • 2 Dosen Focetria (Abstand >= 3 Wochen) für immunsupprimierte Personen im Alter von 3 bis 17 Jahren, die als 1. Dosis Focetria erhalten haben.

  • 2 Dosen Focetria® für 6 bis 24 Monate alte Frühgeborene, welche vor der 33. Schwangerschaftswoche oder mit Geburtsgewicht < 1500 gr geboren wurden

Celtura®

  • 2 Dosen Celtura (Abstand >= 3 Wochen) für Kinder im Alter von 3 bis 9 Jahren sowie Erwachsene ab 40 Jahren.

  • 1 Dosis Celtura für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter von 10 bis 39 Jahren.

  • Für Schwangere und immunsupprimierte ist Celtura nicht empfohlen.


Wie erfolgt die Impfaktion im Kanton Luzern?
Die Impfung erfolgt im Kanton Luzern in erster Linie über Ihren Hausarzt, Internisten, Gynäkologen oder Pädiater sowie über die Spitäler (LUKS, St. Anna) und die Permanence im Bahnhof Luzern. Verschiedene Arbeitgeber werden zum Teil aber auch betriebsinterne Impfungen anbieten.

Wer bezahlt die Kosten der Impfung?
Der Impfstoff ist vom Bund gekauft und wird gratis zur Verfügung gestellt. Der Kanton trägt die Logistikkosten und die Differenz zwischen Entgelt Arzt und Rückzahlung Krankenkasse. Die betrieblichen Impfungen müssen von den Arbeitgebern bezahlt werden (Impfstoff auch hier gratis). Mit dem Beitrag der Kantone sind  Selbstbehalt und Franchise abgegolten. Die Impfung ist demzufolge für die Bevölkerung kostenlos.

Wie finde ich im Kanton Luzern einen Impfarzt?
Die Liste der als Impfärzte registrierten Grundversorger ist auf der Homepage der Kantonsärztlichen Dienste veröffentlicht (www.h1n1-impfung.lu.ch).

Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zur Influenza H1N1 Pandemie finden Sie auf unserer Homepage unter «Pandemie H1N1» und www.infovac.ch

Link BAG Impfempfehlung

Link zur Pandemie-Seite KAD

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Adresse
Kantonsärztliche Dienste
des Kantons Luzern
Meyerstr. 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 90
Fax 041 228 67 33
eMail Kantonsärztliche Dienste
Interner Link Ansprechpersonen

Pandemie-Links
  BAG
Website www.pandemia.ch
Website www.bag.admin.ch/influenza
Website Influenza-Pandemieplan der Schweiz
Website Handbuch für die betriebliche Vorbereitung
 
  Kanton Luzern
PDF-Datei Impfärzte Luzerner H1N1-Impfaktion
(nach Arzt sortiert)
(nach Gemeinde sortiert)
 
  European Centre for Disease Control and Prevention
Website www.ecdc.europa.eu